Dass nur die großen Fische was abbekommen, ist sowieso logisch. In Sachen Cybercrime ist das auch durchaus gängig, da der Aufwand sehr hoch ist (im Gegensatz zu der Kompetenz der Richter und Rechtsverdreher).
Jedoch kann natürlich wieder rumgetrickst werden: Ich denke, die Kronzeugenregelung sagt allen von euch etwas. Sobald einer der Admin die DB rausgibt (im Gegenzug zu Hafterleichterungen) dürfte die DB nach Prüfung sicher verwendet werden. Selbst wenn nicht - eventuell könnte man das ganze als Beschaffung durch einen Informanten durchgehen lassen. Das ist aber schon fernab der normalen Polizeipraxis und eher auf BND-Basis angesiedelt. Ich bezweifle dabei allerdings, dass sich das rentieren würde - ganz im Gegensatz zu einer Steuersünder-CD, die noch einige Nachzügler mit sich gezogen hat.